Rehasport
Rehabilitationssport ist eine Verordnung, die i.d.R. über 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten umfasst. Bei schweren körperlichen Beeinträchtigungen, z.B. M. Parkinson, MS, M. Bechterew, umfasst die Verordnung 120 Übungseinheiten innerhalb von 36 Monaten. Diese Verordnung, nach §44 Abs. 1 Nr. 3+4 SGB, unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt.
Jeder Arzt, egal ob Hausarzt, Orthopäde, Neurologe,…, kann ein Rezept für Rehabilitationssport ausstellen.
Das Rezept muss dann nur noch bei der Krankenkasse genehmigt werden. Das Rezept ist von der Zuzahlung befreit und bedarf keiner Vereinsmitgliedschaft.
Rehabilitationssport umfasst Übungen, die in der Gruppe im Rahmen regelmäßig abgehaltener Übungsveranstaltungen durchgeführt werden. Ziel ist, die Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern.

